Service Level Agreement

Service Level Agreement (SLA)

Arhon Concept AG — Software Arhon®

1. Gegenstand und Geltungsbereich

Das vorliegende Service Level Agreement (nachfolgend «SLA») legt die Verpflichtungen zur Servicequalität fest, die Arhon Concept AG im Rahmen der Bereitstellung der Software Arhon® gegenüber allen ihren Kunden einzuhalten sich verpflichtet.

Dieses SLA gilt für sämtliche Kunden von Arhon Concept AG. Es gibt nur ein einziges Serviceniveau, das für alle Betriebe identisch ist. Jede Bezugnahme auf den «Kunden» bezeichnet ohne Unterschied jeden Betrieb, der eine Lizenz der Software Arhon® erworben hat. Dieses SLA ist integrierender Bestandteil des Vertrags und wird mit der Annahme des Hauptvertrags, des Angebots oder des Bestellscheins, in den die AGB einbezogen sind, verbindlich.

Arhon Concept AG ist für alle Belange der Software der einzige Ansprechpartner des Kunden.

1.1 Von diesem SLA erfasste Leistungen

  • Hotelverwaltungssystem (PMS — Property Management System)
  • Verwaltung von Preisen und Verfügbarkeiten (internes Dashboard)
  • Fakturierung und Verwaltung der Zahlungseingänge
  • Reporting- und Statistikmodul
  • Administrations- und Konfigurationsoberfläche

1.2 Partnerleistungen — Umfang und Support

Partnerleistungen werden unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob sie über Arhon Concept AG oder direkt vom Kunden abonniert werden.

1.2.1 Über Arhon Concept AG abonnierte Partnerleistungen

Für Betriebe in der Schweiz und in Liechtenstein können gemäss Artikel 12.1 der AGB ausschliesslich die folgenden Leistungen über Arhon Concept AG abonniert werden:

Partnerleistung Organisation des Supports
Channel Manager Arhon Concept AG ist die erste Supportstufe. Nach Analyse und Qualifizierung eskaliert Arhon die Anfrage bei Bedarf über dessen Ticketsystem an den betreffenden Partner und verfolgt die Eskalation.
Online-Buchungsmaschine Arhon Concept AG ist die erste Supportstufe. Nach Analyse und Qualifizierung eskaliert Arhon die Anfrage bei Bedarf über dessen Ticketsystem an den betreffenden Partner und verfolgt die Eskalation.

Der Kunde wendet sich daher in erster Linie an Arhon Concept AG. Der Kunde muss beim Partner kein eigenes Ticket eröffnen. Allfällige beim Partner eröffnete Tickets werden von Arhon im Rahmen der technischen Eskalation verwaltet. Die Serviceniveaus, Lösungsfristen und Verfügbarkeiten des Partners bleiben dessen eigene und werden durch das vorliegende SLA nicht garantiert.

1.2.2 Andere direkt vom Kunden abgeschlossene Partnerleistungen

Alle anderen Partnerleistungen oder Drittintegrationen, insbesondere Zahlungslösungen, Gästekarten, Schlüsselverwaltungssysteme sowie POS / Restaurantkassen, beruhen auf einem direkten Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem betreffenden Partner. Abonnement, Fakturierung und Support liegen direkt beim jeweiligen Partner.

Für diese Leistungen stellt Arhon Concept AG ausschliesslich den Betrieb der technischen Schnittstelle zu Arhon® sicher, soweit diese Schnittstelle in ihren Verantwortungsbereich fällt. Hat ein Vorfall seinen Ursprung in der Leistung oder Infrastruktur des Partners, wendet sich der Kunde direkt an den Partner, mit dem er den Vertrag abgeschlossen hat. Arhon kann zweckdienliche technische Informationen zu ihrer Schnittstelle liefern, erbringt jedoch keinen vertraglichen Support für die Drittleistung.

Gemäss Artikel 12 der AGB kann die Nichtverfügbarkeit oder Fehlfunktion einer Partnerleistung Arhon Concept AG nicht zugerechnet werden, wenn sie ihren Ursprung in den Systemen oder Leistungen des Partners hat. Wird der Channel Manager oder die Online-Buchungsmaschine über Arhon abonniert, bleibt Arhon jedoch die erste Anlaufstelle des Kunden und stellt die Eskalation an den Partner gemäss den obigen Bestimmungen sicher.

2. Technische Architektur und Hosting

2.1 Von 2le betriebene Infrastruktur

Die Software Arhon® wird auf einer Hochverfügbarkeits-Cluster-Infrastruktur (HA) gehostet, die von der Firma 2le, technische Dienstleisterin von Arhon Concept AG, betrieben wird. Der Kunde steht in keinem Vertragsverhältnis mit 2le. Arhon Concept AG bleibt gegenüber dem Kunden allein verantwortlich für sämtliche Verpflichtungen aus dem vorliegenden SLA.

Die Architektur beruht auf zwei Ausführungsknoten (dedizierte virtuelle Maschinen) in getrennten Rechenzentren. Die Software kann bei einem Ausfall des Hauptstandorts automatisch von einem Rechenzentrum ins andere wechseln. Die Replikation der Datenbank auf den Ersatzknoten erfolgt asynchron.

2.2 Disaster-Recovery-Plan (DRP)

Risiko Abdeckung
Ausfall des Hauptknotens (Festplatte, Speicherplatz, Netzwerk, Unterbruch usw.) ✓ Automatische Umschaltung auf die sekundäre Infrastruktur
Globaler Netzwerkausfall bei OVH (ausserhalb des Einflussbereichs von 2le) ✗ Nicht abgedeckt
Zerstörung eines Rechenzentrums ✓ Automatische Wiederaufnahme im sekundären Rechenzentrum, mit möglichem Datenverlust aufgrund der asynchronen Replikation
Störungen durch eine Anwendung ausserhalb des Leistungsumfangs (anderer Kunde) ✓ Abgedeckt — dedizierte Isolierung

Die asynchrone Replikation kann zum Verlust der Daten führen, die zum Zeitpunkt der Umschaltung auf das sekundäre Rechenzentrum noch nicht repliziert waren.

2.3 Monitoring

Ebene Was überwacht wird Tool / Häufigkeit
Untere Ebene (Infrastruktur) Netzwerkerreichbarkeit, Speicherplatz, CPU-Last, I/O-Last, DB-Replikation (Aktualität < 5 Min.) Shinken — jede Minute
Obere Ebene (Anwendung) Korrekte HTTP-Antwort von einem Punkt ausserhalb des Netzwerks, auf allen Web-Präsenzpunkten StatusCake — jede Minute

Das Monitoring durch StatusCake ist die offizielle Grundlage für die Berechnung der monatlichen Verfügbarkeitsrate. Alarme werden per E-Mail, Telegram-Nachricht und SMS an die Administratoren von 2le und Arhon übermittelt. Der Kunde kann beantragen, in den Kreis der Alarmempfänger aufgenommen zu werden.

2.4 Datensicherung

Art Häufigkeit Aufbewahrung Externe Auslagerung
Vollständige Sicherung der Anwendungsdaten (Datenbank und Anwendungsvolumes/-dateien) Täglich 90 Tage Ja — Lösung Kiwi Backup
  • E-Mail-Alarm bei nicht durchgeführter Sicherung
  • Tägliche Überwachung der Sicherungen durch 2le

2.5 Jährliche Governance der Infrastruktur

Jährliche Überprüfung Inhalt
Überprüfung der dedizierten Maschine Konformitätsprüfung: Betriebssystem aktuell und gepatcht, Firewall aktiv, Zugriffsrechte der Administratoren, Zeitsynchronisation, Versionierung der Konfiguration (/etc)
Test der Wiederherstellung der Sicherungen Vollständige Wiederherstellung der Anwendung und ihrer Daten aus den Sicherungen in einer isolierten Umgebung, mit Prüfung der Datenkonsistenz und Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Anwendung; schriftlicher Bericht, der dem Kunden auf Anfrage zugestellt wird
Überprüfung der Hochverfügbarkeit Überprüfung der Funktion und Konfiguration des Umschaltmechanismus auf die sekundäre Infrastruktur

Diese Überprüfungen werden dokumentiert und Arhon Concept AG übermittelt, die sich verpflichtet, sie dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

3. Definitionen

Begriff Definition
Verfügbarkeit Anteil der Zeit, während der die Software betriebsbereit und zugänglich ist, ausgedrückt in Prozent über einen Monatszeitraum.
Kumulierte Ausfallzeit Gesamtdauer der Nichtverfügbarkeit der Software während eines Kalendermonats, ohne die in Artikel 5 definierten Ausschlüsse.
Anwendungsvorfall Fehlfunktion, deren Ursprung im Code oder in der Konfiguration der Software Arhon® liegt.
Infrastrukturvorfall Fehlfunktion, deren Ursprung in den von 2le betriebenen Netzwerk-, Server- oder Speicherschichten liegt.
Kritischer Vorfall (P1) Software vollständig unzugänglich oder lebenswichtige Funktionen blockiert (Empfang, Fakturierung).
Schwerer Vorfall (P2) Wichtige Funktion beeinträchtigt oder unzugänglich, ohne Umgehungslösung.
Geringfügiger Vorfall (P3) Begrenzte Auswirkungen, Umgehungslösung verfügbar.
Anfrage (P4) Informationsanfrage, Verbesserungsvorschlag oder Wunsch nach neuer Funktion.
Geplante Wartung Geplanter Unterbruch, der dem Kunden von Arhon Concept AG vor der Durchführung mitgeteilt wird.
DRP Disaster-Recovery-Plan — automatische Umschaltung auf das sekundäre Rechenzentrum bei Ausfall des Hauptstandorts.
RPO Recovery Point Objective — maximal akzeptabler Datenverlust im Schadensfall.
RTO Recovery Time Objective — maximale Dauer bis zur Wiederherstellung des Dienstes nach einem Schadensfall.

4. Verpflichtungen zu Verfügbarkeit und Kontinuität

4.1 Monatliche Verfügbarkeit

Kennzahl Verpflichtung Detail
Garantierte monatliche Verfügbarkeit 99,5 % Gemessen über den Kalendermonat
Maximale kumulierte Ausfallzeit 3 Std. 39 Min. 8 Sek. Pro Kalendermonat
Messquelle StatusCake Prüfung jede Minute von einem externen Punkt aus
Verfügbarkeitsbericht Monatlich Erstellt für Arhon Concept AG und dem Kunden auf schriftliche Anfrage zugestellt

4.2 Servicekontinuität und Wiederherstellung

Szenario Mechanismus RPO (maximaler Datenverlust) RTO (Wiederherstellungsfrist)
Ausfall des Hauptknotens Automatische Umschaltung auf die sekundäre Infrastruktur, ohne Eingreifen des Kunden Zum Zeitpunkt des Vorfalls noch nicht replizierte Daten (asynchrone Replikation, Aktualität laufend überwacht, Zielwert < 5 Min.) Automatische Umschaltung
Zerstörung eines Rechenzentrums Automatische Wiederaufnahme im sekundären Rechenzentrum Zum Zeitpunkt des Vorfalls noch nicht replizierte Daten (asynchrone Replikation, Aktualität laufend überwacht, Zielwert < 5 Min.) Automatische Umschaltung
Katastrophaler Verlust oder unbrauchbares Replikat Wiederherstellung aus der täglichen, extern ausgelagerten Sicherung < 24 Stunden < 8 Stunden, ohne DNS-Umschaltung

Diese Verpflichtungen werden durch die von 2le im Auftrag von Arhon Concept AG betriebene HA-Cluster-Infrastruktur sichergestellt, ausgenommen die in Artikel 5 definierten Ausschlussfälle.

Das RPO von 24 Stunden und das RTO von 8 Stunden sind Verpflichtungen für den äussersten Notfall. Beim letzten Wiederherstellungstest, der am 21. August 2026 für die Anwendung, die Datenbank und die Anwendungsvolumes durchgeführt wurde, dauerte die vollständige Wiederherstellung 35 Minuten; diese beobachtete Dauer ist ein Richtwert und stellt keine vertragliche Verpflichtung dar.

Die Wiederherstellungsfähigkeit wird jährlich in einem dokumentierten Test überprüft, der in einer isolierten Umgebung und ohne Auswirkungen auf die Produktion durchgeführt wird. Dieser Test überprüft die Wiederherstellung der Datenbank und der Anwendungsvolumes, die Konsistenz der Daten im Vergleich zur Produktion sowie die einwandfreie Funktion der Anwendung. Der Bericht des letzten Tests wird dem Kunden auf schriftliche Anfrage zugestellt.

5. Haftungsbeschränkung — Ausschlüsse von der Berechnung

Die folgenden Fälle werden bei der Berechnung der monatlichen Verfügbarkeit nicht berücksichtigt und begründen keine Haftung von Arhon Concept AG:

# Ausschlussfall Beschreibung
1 Geplante Wartung Jeder geplante Unterbruch, der dem Kunden von Arhon Concept AG gemäss Artikel 7 mitgeteilt wurde, unabhängig davon, ob er von Arhon oder von 2le durchgeführt wird.
2 Globaler Netzwerkausfall bei OVH Ausfall des globalen Netzwerks des Hosters OVH, der mehrere Rechenzentren gleichzeitig betrifft und ausserhalb des Einflussbereichs von 2le und Arhon Concept AG liegt.
3 Internetunterbruch des Providers Unterbruch der Konnektivität durch Internetanbieter, auf Seiten des Hosters oder des Kunden.
4 Ausfall der Kundeninfrastruktur Hardwareausfall, lokales Netzwerk, Arbeitsplatz oder Geräte im Verantwortungsbereich des Kunden.
5 Nicht bestimmungsgemässe Nutzung Unterbruch infolge einer Nutzung der Software, die nicht der Dokumentation von Arhon® entspricht.
6 Partnerleistungen Nichtverfügbarkeit einer integrierten Drittleistung (Channel Manager, Zahlung, Schlüssel, Gästekarte, Buchungsmaschine, POS).
7 Kompromittierung der Kundenzugänge Unterbruch oder Einschränkung infolge der missbräuchlichen Nutzung eines Kontos des Kunden, insbesondere wenn Zugangsdaten, Codes oder das Gerät für die Zwei-Faktor-Authentifizierung vom Kunden weitergegeben, offengelegt oder unzureichend geschützt wurden.
8 Höhere Gewalt Unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs der Parteien (Naturkatastrophen, staatliche Cyberangriffe, Terroranschläge, behördliche Entscheide).
Die in Artikel 13 der AGB vorgesehenen Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für das vorliegende SLA. Bei einer Nichtverfügbarkeit, die in den Geltungsbereich des SLA fällt, bilden die in Artikel 8 vorgesehenen Servicegutschriften den spezifischen vertraglichen Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf das Verfügbarkeitsniveau, vorbehaltlich der Fälle, in denen eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss nach anwendbarem Recht unzulässig ist, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Support und Vorfallmanagement

6.1 Supportzeiten von Arhon

Zeitraum Verfügbare Kanäle Umfang
Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr (Schweizer Zeit) E-Mail: support@arhon.ch Ausschliesslich Software Arhon®

Für den Channel Manager und die Online-Buchungsmaschine, die über Arhon Concept AG abonniert wurden, wendet sich der Kunde zuerst an Arhon, die die erste Supportstufe und eine allfällige Eskalation an den Partner übernimmt. Für andere direkt vom Kunden abgeschlossene Partnerleistungen liegt der Support beim betreffenden Partner.

6.2 Prioritätsstufen und Verpflichtungen

P Beschreibung Beispiel Reaktionszeit Lösungsziel
P1 Kritisch — Software unzugänglich Anmeldung unmöglich, flächendeckend weisser Bildschirm 1 Std. während der Supportzeiten 4 Stunden
P2 Schwer — Schlüsselfunktion blockiert Check-in/-out unmöglich, Fehler bei der Fakturierung 2 Arbeitsstunden 8 Arbeitsstunden
P3 Geringfügig — begrenzte Auswirkungen Fehlerhafte Anzeige, vereinzelte Verlangsamung 4 Arbeitsstunden 5 Arbeitstage
P4 Anfrage / Frage Neue Funktion, Frage zur Nutzung 1 Arbeitstag Planung im Backlog

Die Reaktionszeiten für P1 sind innerhalb von 1 Stunde während der Supportzeiten garantiert. P1-Vorfälle, die durch das automatische Monitoring (StatusCake/Shinken) erkannt werden, können eine Intervention ausserhalb der Supportzeiten auslösen.

Die Stufen P1 bis P4 legen die Bearbeitungspriorität im Rahmen des vorliegenden SLA fest. Die internen Labels U1, U2 und U3, die in den an die Entwickler übermittelten Tickets verwendet werden, sind ausschliesslich ein internes Organisationsinstrument und ändern weder die Einstufung P1 bis P4 noch die in diesem SLA vorgesehenen Serviceverpflichtungen.

6.3 Kanal für die Meldung von Vorfällen

Supportanfragen und Vorfallmeldungen sind zu richten an: support@arhon.ch.

Diese Adresse ist der offizielle Kanal für die Bearbeitung und Nachverfolgung von Supportanfragen. Arhon Concept AG stellt die erste Supportstufe sicher und eskaliert bei Bedarf intern an ihre Entwickler oder, für den Channel Manager und die Online-Buchungsmaschine, die über Arhon Concept AG abonniert wurden, an den betreffenden Partner.

Für Vorfälle, welche die Software Arhon® betreffen, stellt Arhon Concept AG die erste Supportstufe sicher. Ist ein Eingreifen der Entwickler erforderlich, erstellt und verwaltet Arhon das entsprechende technische Ticket intern. Das Ticket wird von Arhon mittels eines Issue-Typs, einer der Art der Anfrage angepassten Beschreibung und eines internen Prioritätslabels U1, U2 oder U3 qualifiziert. Diese Angaben dienen der Organisation und der internen Bearbeitung durch das Entwicklungsteam und stellen kein dem Kunden zur Verfügung gestelltes Ticketsystem dar. Sobald die Behebung des Vorfalls bestätigt ist, informiert Arhon Concept AG den Kunden per E-Mail.

Für den über Arhon abonnierten Channel Manager oder die Online-Buchungsmaschine kann Arhon zudem ein Ticket beim betreffenden Partner eröffnen und verfolgen. Der Kunde muss weder bei den Entwicklern noch bei diesen Partnern selbst ein Ticket eröffnen.

6.4 Arhon® Cookbook — Selbsthilfe-Ressource

Bevor der Support kontaktiert wird, stellt Arhon Concept AG allen ihren Kunden ein umfassendes Benutzerhandbuch zur Verfügung, das Arhon® Cookbook, das bei jeder Anmeldung direkt über die untere Menüleiste der Software zugänglich ist, ohne die Oberfläche zu verlassen.

Es umfasst insbesondere die folgenden Abläufe: Reservation, Check-in, Check-out, E-Mail-Benachrichtigungen, Fakturierung, Zahlung, eHESTA, Konfiguration des Betriebs sowie häufig gestellte Fragen und Lösungen für gängige Störungen.

Die Nutzung des Arhon® Cookbook wird bei allen Fragen zur Nutzung (P4) als erster Schritt empfohlen. Supportanfragen, deren Antwort im Cookbook dokumentiert ist, können vom Supportteam von Arhon Concept AG an dieses verwiesen werden.

7. Wartung und Updates

7.1 Infrastrukturwartung

Als Infrastrukturwartung gilt jeder technische Eingriff an den von 2le betriebenen Servern, Netzwerken oder Systemkomponenten, der einen vorübergehenden Unterbruch der Software Arhon® erfordert.

Infrastrukturwartungen werden dem Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail angekündigt. Sie werden vorzugsweise zwischen 01:00 und 05:00 Uhr (Schweizer Zeit) durchgeführt, mit einer maximalen Dauer von 4 Stunden pro Eingriff. In kritischen Notfällen kann die Vorankündigungsfrist auf 4 Stunden verkürzt werden.

Fristgerecht angekündigte, geplante Infrastrukturwartungen werden gemäss Artikel 5 von der Berechnung der monatlichen Verfügbarkeit ausgenommen. Sie begründen keinen Anspruch auf eine Servicegutschrift.

7.2 Anwendungsupdates

Dank der von 2le betriebenen HA-Cluster-Architektur mit zwei Knoten werden Anwendungsupdates in der Regel ohne Serviceunterbruch durch Umschaltung zwischen den Knoten bereitgestellt.

Art des Updates Häufigkeit Serviceunterbruch Mitteilung
Kritische Sicherheitskorrektur Innert 48 Std. nach Feststellung Nein Sofortige E-Mail
Fehlerkorrektur (Patch) Monatlich Nein Release Notes in der App
Nebenversion Vierteljährlich Nein Release Notes in der App + E-Mail 15 Tage im Voraus
Hauptversion Halbjährlich Ausnahmsweise möglich Information per E-Mail + gezielte Begleitung
Die Release Notes werden direkt in der unteren Menüleiste der Software Arhon® veröffentlicht, die bei jeder Anmeldung zugänglich ist. Zu Hauptversionen wird zusätzlich eine eigene E-Mail versandt.

8. Servicegutschriften

8.1 Grundsatz

Wird die garantierte monatliche kumulierte Ausfallzeit (3 Std. 39 Min. 8 Sek.) nach Anwendung der Ausschlüsse gemäss Artikel 5 überschritten, erhält der Kunde eine Servicegutschrift in Höhe eines Monatsabonnements, die in Form einer kostenlosen Verlängerung um einen Monat gewährt wird.

Diese Servicegutschrift ist gemäss Artikel 13 der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der einzige finanzielle Rechtsbehelf des Kunden bei Nichtverfügbarkeit der Software.

8.2 Reklamationsverfahren

Der Kunde richtet innert 30 Tagen nach Ende des betreffenden Monats eine schriftliche Anfrage an billing@arhon.ch unter Angabe der Referenzen der Vorfälle und der festgestellten Zeiträume der Nichtverfügbarkeit. Die Gutschrift wird in Form einer kostenlosen Verlängerung des Abonnements um einen Monat gewährt.

Dieser Mechanismus ist der einzige finanzielle Rechtsbehelf des Kunden bei Nichteinhaltung der Serviceniveaus.

9. Pflichten des Kunden

  • Über eine stabile Internetverbindung verfügen (empfohlen mindestens 10 Mbit/s pro Arbeitsplatz)
  • Aktuelle Webbrowser verwenden (Chrome, Firefox, Edge — mindestens Version n-1)
  • Eine technische und eine fachliche Ansprechperson bezeichnen
  • Vorfälle über die offiziellen Kanäle von Arhon Concept AG melden
  • Vorfälle, die eine Partnerleistung betreffen, an den Support dieses Partners richten, vorbehaltlich Artikel 1.2 für die von Arhon Concept AG weiterverkauften Leistungen
  • Bei der Meldung von Vorfällen präzise Angaben machen
  • Dafür sorgen, dass jeder Benutzer die Zwei-Faktor-Authentifizierung auf seinem eigenen Gerät einrichtet, und diese nicht umgehen, insbesondere nicht durch Weitergabe der Codes oder des Authentifizierungsgeräts
  • Das Konto jedes Mitarbeitenden, der den Betrieb verlässt, unverzüglich deaktivieren
  • Keine Systemkonfigurationen ohne vorherige Zustimmung von Arhon Concept AG ändern
  • Die geschuldeten Gebühren innerhalb der vertraglichen Fristen bezahlen

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

Arhon Concept AG bearbeitet die Daten des Kunden als Auftragsverarbeiterin im Sinne von Artikel 28 DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) und des revidierten Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG). In dieser Eigenschaft stellt Arhon Concept AG sicher, dass 2le als mit dem Hosting beauftragte Unterauftragsverarbeiterin dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten einhält. Die Daten werden in Frankreich gehostet. Eine Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung (DPA) ist dem Hauptvertrag beigefügt.

11. Dauer, Kündigung und Reversibilität

11.1 Dauer

Das vorliegende SLA tritt mit dem Datum der Unterzeichnung oder Annahme des Hauptvertrags, des Angebots oder des Bestellscheins, in den die AGB einbezogen sind, in Kraft und gilt für die gesamte Dauer der Vertragsbeziehung, die sich stillschweigend verlängert. Jede Änderung des vorliegenden SLA unterliegt dem in der Präambel der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen vorgesehenen Änderungsverfahren, einschliesslich einer schriftlichen Mitteilung mindestens 30 Tage im Voraus.

11.2 Datenportabilität

Das Herunterladen und Sichern seiner Daten obliegt dem Kunden, der diese während der gesamten Vertragsdauer sowie während des nach Vertragsende für 30 Tage aufrechterhaltenen Lesezugriffs selbst und kostenlos aus der Software herunterlädt. Nach Ablauf oder Kündigung des Vertrags kann der Kunde zudem innert drei Monaten schriftlich einen vollständigen, von Arhon Concept AG erstellten Export verlangen, der in einem exportierbaren Standardformat (CSV oder XML) innert 30 Kalendertagen nach der Anfrage bereitgestellt wird. Jede von Arhon Concept AG auf Anfrage des Kunden durchgeführte Extraktion ist eine kostenpflichtige Leistung, die zum jeweils geltenden Tarif verrechnet wird, auch wenn sie aufgrund anwendbarer Vorschriften oder im Rahmen einer Kontrolle oder Anfrage der Steuerverwaltung, einer anderen Behörde oder eines Gerichtsverfahrens erforderlich ist. Ohne Anfrage des Kunden erfolgt keine automatische Extraktion.

Die Löschung der Daten erfolgt anschliessend gemäss Artikel 15 der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen und Artikel 3.4 des DPA.

12. Konformität mit NF 525 und Nachvollziehbarkeit der Eingriffe

Die Software Arhon® ist so konzipiert, dass sie die Anforderungen der Norm NF 525 für Kassen- und Verwaltungssoftware erfüllt, die für mehrwertsteuerpflichtige Betriebe mit Tätigkeit in Frankreich gilt.

Arhon Concept AG befindet sich in einem Zertifizierungsverfahren nach NF 525 für die Software Arhon®, belegt durch einen von INFOCERT am 16. Januar 2026 ausgestellten Verpflichtungsnachweis. An der Software ist ein Audit durchzuführen; fällt es konform aus, wird das Zertifikat NF 525 von AFNOR Certification ausgestellt und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an Unveränderbarkeit, Sicherung, Aufbewahrung und Archivierung der Daten gemäss Ziffer 3° bis von Absatz I des Artikels 286 des französischen Code général des impôts. Die Gültigkeit des Verpflichtungsnachweises kann jederzeit bei INFOCERT überprüft werden. Solange das Zertifikat nicht ausgestellt ist, übergibt Arhon Concept AG ihren französischen Kunden eine individuelle Konformitätsbescheinigung, die pro Betrieb und pro Version ausgestellt wird.

12.1 Nachvollziehbarkeit der technischen Eingriffe

  • Protokollierung aller technischen Eingriffe mit Zeitstempel
  • Aufzeichnung aller Administratorzugriffe auf das System
  • Nachvollziehbarkeit der Anwendungsupdates und der bereitgestellten Korrekturen
  • Aufbewahrung der Protokolle über Vorfälle und deren Behebung

12.2 Aufbewahrung der Protokolle

Art des Protokolls Aufbewahrungsdauer Verfügbarkeit
Zugriffs- und Eingriffsprotokolle 6 Jahre Auf schriftliche Anfrage
Verlauf der Vorfälle und deren Behebung 6 Jahre Auf schriftliche Anfrage
Sicherungsprotokolle 90 Tage (aktive Sicherungen) Auf schriftliche Anfrage
Monatliche Verfügbarkeitsberichte 6 Jahre Auf schriftliche Anfrage

Diese Fristen betreffen die technischen Protokolle und Verfügbarkeitsberichte, die Arhon Concept AG zur Nachvollziehbarkeit ihrer eigenen Eingriffe erstellt. Sie gelten nicht als Aufbewahrung der Daten des Kunden.

Die Aufbewahrung der Betriebsdaten, Buchungsbelege und Nachweise obliegt dem Kunden als Verantwortlichem für die Datenbearbeitung, während der für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Fristen. Arhon Concept AG stellt ihm diese Daten gemäss Artikel 15 der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen und Artikel 3.4 des DPA zur Verfügung: freier und kostenloser Download aus der Software während der gesamten Vertragsdauer und während des nach Vertragsende für 30 Tage aufrechterhaltenen Lesezugriffs, danach vollständiger, kostenpflichtiger Export auf Anfrage während drei Monaten nach Vertragsende, gemäss Artikel 11.2.

12.3 Bereitstellung im Rahmen eines Audits oder einer Steuerprüfung

Auf schriftliche Anfrage des Kunden verpflichtet sich Arhon Concept AG, innert 5 Arbeitstagen Folgendes zu liefern: den Verlauf der technischen Eingriffe, die entsprechenden Verfügbarkeitsberichte, die Dokumentation der bereitgestellten Updates sowie den Verpflichtungsnachweis zur NF-525-Zertifizierung und die individuelle Konformitätsbescheinigung des Betriebs. Sobald das Zertifikat NF 525 von AFNOR Certification ausgestellt ist, ersetzt es diese beiden Dokumente.

Anfragen nach Dokumentation im Rahmen einer Steuerprüfung oder eines Konformitätsaudits sind per E-Mail an support@arhon.ch mit dem Betreff «Demande audit NF 525» zu richten. Arhon Concept AG verpflichtet sich, innert 5 Arbeitstagen zu antworten.

12.4 Technische Extraktion der Daten des Kunden

Unabhängig vom jederzeit in der Software verfügbaren freien und kostenlosen Download kann der Kunde während der Vertragsdauer schriftlich an support@arhon.ch eine technische Extraktion seiner Daten verlangen: Reservationen, Aufenthalte und Transaktionen, Fakturierungs- und Zahlungsdaten. Die Daten werden innert 30 Kalendertagen im Format CSV oder XML übermittelt.

Finanzielle Bedingungen: Jede von Arhon Concept AG auf Anfrage des Kunden durchgeführte technische Extraktion ist eine kostenpflichtige Leistung, die zum jeweils geltenden, dem Kunden vor der Durchführung mitgeteilten Tarif verrechnet wird, auch wenn sie aufgrund anwendbarer Vorschriften oder im Rahmen einer Kontrolle oder Anfrage der Steuerverwaltung, einer anderen Behörde oder eines Gerichtsverfahrens erforderlich ist. Das Herunterladen der Daten durch den Kunden aus der Software bleibt frei und kostenlos.
Anfragen zur Ausübung der Rechte betroffener Personen — Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Einschränkung — fallen nicht unter diesen Artikel. Sie werden vom Kunden als Verantwortlichem für die Datenbearbeitung behandelt, mit Unterstützung von Arhon Concept AG gemäss den Bedingungen und Fristen der Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung (DPA).

12.5 Unveränderbarkeit der Daten

Die Software Arhon® setzt Mechanismen ein, welche die Unveränderbarkeit der erfassten Transaktionsdaten gewährleisten sollen. Keine Wartung und kein Update verändert rückwirkend die Daten abgeschlossener Transaktionen. Die Konformität dieser Mechanismen mit den Anforderungen an Unveränderbarkeit, Sicherung, Aufbewahrung und Archivierung wird mit der Ausstellung des Zertifikats NF 525 bestätigt.

13. Allgemeine Bestimmungen

  • Anwendbares Recht: Schweizer Recht
  • Gerichtsstand: zuständige Gerichte in Luzern (Kanton Luzern, Schweiz), gemäss Artikel 20 der AGB, vorbehaltlich zwingender Gerichtsstände
  • Amtssprachen: Das vorliegende SLA ist auf Französisch und Deutsch verfügbar. Bei Abweichungen zwischen den Fassungen ist die französische Fassung massgebend.
  • Rangfolge der Dokumente: Die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen bilden die vertragliche Grundlage. Das vorliegende SLA geht diesen in allen Fragen zu Verfügbarkeit, Kontinuität, Support und Serviceniveaus vor. Die Vereinbarung über die Auftragsbearbeitung (DPA) geht für die Bearbeitung personenbezogener Daten vor, der länderspezifische Anhang des Sitzstaats des Betriebs des Kunden für die darin geregelten Bestimmungen
  • Die Nichtigkeit einer Klausel berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
  • Das vorliegende SLA geht allen früheren Vereinbarungen über die Serviceniveaus von Arhon vor
  • Jede Änderung des vorliegenden SLA folgt dem in der Präambel der AGB vorgesehenen Verfahren. Sie wird dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten schriftlich, per E-Mail oder in der Software mitgeteilt. Anpassungen, die zur Einhaltung eines Gesetzes, einer Verordnung, eines behördlichen Entscheids oder einer dokumentierten Sicherheits- oder Zertifizierungsanforderung zwingend erforderlich sind, können sofort in Kraft treten. Gegen jede andere wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderung kann dieser unter den in der Präambel der AGB vorgesehenen Bedingungen Einspruch erheben.

14. Annahme und Verbindlichkeit

Das vorliegende Service Level Agreement ist ein öffentliches Dokument, das für alle Kunden von Arhon Concept AG gilt. Es ist ab der Unterzeichnung oder Annahme des Hauptvertrags zwischen dem Kunden und Arhon Concept AG verbindlich, ohne dass eine separate Unterzeichnung dieses Dokuments erforderlich ist.

Der Kunde bestätigt, vom vorliegenden SLA Kenntnis genommen zu haben, und akzeptiert dessen Bestimmungen mit dem Abonnement der Software Arhon®. Jede Änderung des SLA folgt dem in der Präambel der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen vorgesehenen Änderungsverfahren, gemäss Artikel 11.

Öffentliches Dokument — Arhon Concept AG, Kriens (Luzern), Schweiz
Ausgehändigt zusammen mit den Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die französische Fassung massgebend.

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